09.02.2024 | Neues Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten (MoPeG)
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit dem MoPeG ist eine der umfangreichsten Änderungen des Personengesellschaftsrechts erfolgt, die insbesondere Auswirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat.
Neu ist das mit dem MoPeG eingeführte Gesellschaftsregister, mit dem die Existenz, die Vertretung und die Gesellschafterstellung in einer GbR künftig nachgewiesen werden kann und bei einigen Geschäften nachgewiesen werden muss. Es handelt sich dabei um ein nach dem Vorbild des Handelsregisters eigens für die GbR geschaffenes öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird und in das jeder online Einsicht nehmen kann. Nunmehr dürfen nur noch eingetragene GbRs in das Grundbuch oder als Gesellschafterin in die Gesellschafterliste einer GmbH bzw. in das Aktienregister einer AG eintragen werden und es kann nur eine eingetragene GbR als Gesellschafterin einer anderen Personengesellschaft in deren Register eingetragen werden. Einer eingetragenen GbR stehen künftig aber auch die Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes zur Verfügung. Klar geregelt wurden nun auch Fragen der Vertretungsbefugnis bei der GbR und die persönliche Haftung der Gesellschafter im Außenverhältnis und der Haftungsmaßstab im Innenverhältnis. Ein Paradigmenwechsel fand beim Vermögen der GbR statt, dieses ist künftig kein Gesamthandsvermögen mehr, sondern eigenständiges Vermögen der Gesellschaft.
GbRs, die in einem Register eingetragen sind, müssen sich in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Auch alle anderen GbRs sollten prüfen, ob sie die Publizität des Gesellschaftsregister nutzen wollen.
Wenn Sie hierzu – insbesondere zur Eintragung Ihrer GbR in das Gesellschaftsregister –oder zu den Auswirkungen des MoPeG auf andere Personengesellschaften Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Sprechen Sie uns gerne an.
26.01.2024 | BEISSE & RATH gewinnt M&A- und Kapitalmarktrechtsanwalt als Salary Partner
Die Nürnberger Wirtschaftsrechtsboutique Beisse & Rath stellt die Kanzlei weiter für die Zukunft auf und hat dafür Sebastian Seibold als Salary Partner für die Bereiche M&A, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht gewonnen. Der 36-Jährige war seit 2018 Senior Manager bei KPMG Law.
Sebastian Seibold hat bei Hogan Lovells in Frankfurt als (Senior) Associate gearbeitet und dort im Team um den Partner Prof. Dr. Michael Schlitt bei zahlreichen Kapitalmarkttransaktionen, Aktienrechts- und Kapitalmarkt-Compliance-Themen beraten, unter anderem die Banken beim Börsengang der Hella KGaA, die Deutsche Telekom AG beim Börsengang der Scout 24 AG sowie die Emittenten bei den Börsengängen der Shop Apotheke N.V., va-Q-tec AG und Vapiano SE. Er wechselte 2018 zu KPMG Law nach Nürnberg, wo er schwerpunktmäßig zu zahlreichen M&A-Transaktionen und internationalen Umstrukturierungen beraten hat. Zuletzt beriet er federführend die Ziemann Holvrieka GmbH beim Erwerb der Künzel Maschinenbau GmbH und den Konzern Deutsche Bahn bei der Übernahme des Full-Load-Solutions-Geschäfts der Schenker AG durch die DB Cargo AG. Zu seinen laufenden Mandaten zählten die Beratung von sowohl börsennotierten Konzernen als auch Familienunternehmen zu zumeist internationalen M&A-Transaktionen, Joint Ventures und konzerninternen Angelegenheiten. Bei KPMG Law brachte er zudem bei zahlreichen Mandaten seine kapitalmarktrechtliche Expertise maßgebend ein.
Wirtschaftsrechts-Boutique stellt Weichen für die Zukunft
Bei Beisse & Rath verstärkt er die Praxisgruppen M&A und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit wird darin liegen, die Mandanten der Kanzlei bei nationalen wie internationalen Umstrukturierungen zu begleiten. Herr Seibold wird zudem von Beginn an die kapitalmarktrechtliche Beratung bei Beisse & Rath federführend entwickeln.
Mit dem Wechsel von Herrn Seibold bekräftigt Beisse & Rath den Anspruch, eine führende Kanzlei in Nordbayern und darüber hinaus zu sein. Sie reagiert zudem auf die zunehmende Relevanz von börsennotierten Konzernen in der Region.
„Dass sich mit Herrn Seibold ein exzellenter und ambitionierter Rechtsanwalt für unsere Kanzlei entschieden hat, freut uns sehr. Wir sind zuversichtlich, dass Herr Seibold in den kommenden Jahren einen entscheidenden Beitrag leisten wird, um die Marktposition und das Beratungsangebot unserer Kanzlei auszubauen. Neben seiner Expertise im Aktien- und Kapitalmarktrecht setzen wir auf die bekannten Stärken von Herrn Seibold in komplexen und grenzüberschreitenden Projekten, insbesondere in Transaktionen und Umstrukturierungen“, teilte die Kanzlei Beisse & Rath mit.
Lieber Sebastian, wir freuen uns sehr, dass Du mit an Bord bist! Auf eine erfüllende und erfolgreiche gemeinsame Reise! Deine neuen Kolleginnen und Kollegen
Nürnberg, 26.01.2024
08.09.2023 | BEISSE & RATH unterstützt SOMNOmedics bei Kooperation mit der italienischen SOL-Gruppe
Die SOMNOmedics GmbH mit Sitz in Randersacker intensiviert ihre Zusammenarbeit mit der italienischen SOL-Gruppe. Hierzu hat die SOMNOmedics GmbH einen Teil ihres Therapiegeschäfts an die SOL-Deutschland-Tochter Vivisol Deutschland GmbH übertragen. Gleichzeitig hat die AIRSOL s.r.l eine 15%ige Beteiligung an der SOMNOmedics GmbH erworben.
SOMNOmedics ist ein international etabliertes, mittelständisches Unternehmen spezialisiert auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb hochwertiger medizintechnischer Geräte. Im Bereich Schlafmedizin fokussiert auf Polysomnographie-Geräte und miniaturisierten Geräten für ambulante und kardiorespiratorische Screenings, ist die SOMNOmedics aufgrund von Qualität und stetiger Weiterentwicklung der Produkte führend sowohl im Deutschen als auch im Europäischen Markt. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat die SOMNOmedics mittlerweile ein Händlernetzwerk von über 50 Ländern und direkte Tochtergesellschaften in Italien und den USA sowie Büros in China, Indien, Saudi-Arabien, der Türkei und im Mittleren Osten (Kairo). Am Hauptsitz in Randersacker, inmitten der fränkischen Weinberge, sind aktuell ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt. Die SOMNOmedics nutzt ihr Know-How aus der Schlafmedizin zunehmend auch in angrenzenden Bereichen wie Kardiologie, Neurologie und Anästhesiologie und hat demzufolge in diesem Jahr neue Produkte für die Langzeitblutdruckmessung, Insomnie-Diagnostik und Narkosetiefe-Bestimmung auf den Markt gebracht.
Die SOL Group ist ein italienischer Hersteller von technischen und medizinischen Gasen. Die deutsche Tochtergesellschaft Vivisol Deutschlanf GmbH ist im Bereich der Sauerstofftherapie tätig. Die SOL-Gruppe mit Sitz in Monza beschäftigt weltweit ca. 5.000 Mitarbeiter.
Die Sol-Gruppe und SOMNOmedics verbindet seit vielen Jahren eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, welche mit diesem Zusammenschluss ein nächstes Level erreicht.
BEISSE & RATH berät die SOMNOmedics seit mehreren Jahren laufend und in verschiedenen Projekten.
Auf Seiten von Beisse und Rath waren tätig:
04.08.2023 | BEISSE & RATH berät eine Investorengruppe beim Erwerb des Geschäftsbereichs der GG Brands GmbH
BEISSE & RATH hat eine Investorengruppe bei dem Erwerb des Geschäftsbereichs der GG Brands GmbH durch Carve-out im Wege eines Asset Deals beraten. Die Verkäufergesellschaft GG Brands gehört zur GALA Gruppe und vertreibt Wachserzeugnisse, Lufterfrischer, Duftölen und Potpourris. Die Transaktion wurde Ende August erfolgreich vollzogen. Die Erwerberseite für den Geschäftsbereich unter der Luna Brands GmbH fort.
BEISSE & RATH hat die in München ansässigen Investoren im Rahmen des Unternehmenskaufs umfassend rechtlich mit folgendem Team beraten:
27.06.2023 | Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft
Am 02.06.2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („HinSchG“), veröffentlicht, nachdem der Bundesrat zunächst keine Zustimmung für die ursprüngliche Version der Bundesregierung erteilt hat. Am 12.5.2023 verabschiedete der Bundesrat das HinSchG mit reichlich Verspätung. Das Gesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft. Es betrifft etwa 90.000 Unternehmen in Deutschland, die nun verpflichtet sind, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Folgendes ist aktuell wissens- und empfehlenswert:
- Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower, also Personen, die Hinweise auf strafbare und andere rechtswidrige Missstände im beruflichen Kontext melden, vor arbeitsrechtlichen und anderen Nachteilen schützen.
- Die neue Gesetzgebung legt spezielle Anforderungen an Unternehmen fest, wenn es um die Einrichtung interner Meldesysteme und den Umgang mit eingehenden Meldungen geht.
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 02.07.2023 umsetzen. Für Finanzinstitute (wie Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Börsenträger usw.) gilt diese Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl ab dem 02.07.2023.
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Finanzinstitute, die bis zum 01.12.2023 noch kein Hinweisgebersystem eingerichtet haben, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 20.000,00 Euro.
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen ebenfalls ab dem 17.12.2023 ein Hinweisgebersystem einrichten, andernfalls droht auch ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20.000,00 Euro.
- Unternehmen sollten die Verarbeitung von anonymen Meldungen durch die Meldestellen (intern und extern) ermöglichen. Diese Selbstverpflichtung tritt zwar erst ab dem 01.01.2025 in Kraft, sollte aber unserer Meinung nach bereits jetzt berücksichtigt werden, da dadurch die Hemmschwelle der Beschäftigten, sich an Behörden oder die Öffentlichkeit zu wenden, deutlich gesenkt wird.
BEISSE & RATH unterstützt Sie gerne:
- Dabei zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr möglicherweise bereits bestehendes Meldesystem angepasst werden muss.
- Bei der Einrichtung neuer Strukturen, die den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechen, insbesondere unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats.
- Im Umgang mit Hinweisen von Whistleblowern und den eventuell erforderlichen Maßnahmen seitens des Unternehmens.
- Bei der Aufrechterhaltung eines rechtskonformen Whistleblowing-Systems!
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unseren IT-Experten Dominic Baumüller wenden.
22.05.2023 | BEISSE & RATH berät die Gesellschafter der mikrolab GmbH bei Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an die PRÜFREX-Gruppe
BEISSE & RATH hat die geschäftsführenden Gesellschafter der mikrolab bei dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der mikrolab GmbH an die in Cadolzburg ansässige PRÜFREX-Gruppe beraten.
Als Full-Service-Dienstleister beschäftigt mikrolab rund 90 hochqualifizierte Mitarbeiter:innen, die sich auf die Entwicklung und Produktion von maßgeschneiderten Software- und Elektroniklösungen spezialisiert haben. Das Unternehmen bietet seinen Kunden maßgeschneiderte Lösungen von der Konzeptentwicklung über die Prototypen-fertigung bis hin zur Serienproduktion. Besonders hervorzuheben ist die Expertise von mikrolab in der Umsetzung von echtzeitkritischer oder sicherheitsrelevanter Software im embedded-, FPGA- oder PC-Bereich.
Mit dieser strategischen Akquisition erweitert die PRÜFREX-Gruppe ihre Geschäftsfelder und festigt damit die Position als führender Anbieter von Lösungen für die Elektronikentwicklung und -produktion.
BEISSE & RATH hat die geschäftsführenden Gesellschafter im Rahmen des Unternehmensverkaufs umfassend rechtlich mit folgendem Team beraten:
30.03.2023 | BEISSE & RATH begleitet Kooperation von Danfoss A/S und Semikron
Danfoss A/S und die Semikron International Dr. Fritz Martin GmbH & Co. KG haben eine Vereinbarung über den Zusammenschluss ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften, Danfoss Silicon Power GmbH (Flensburg) und SEMIKRON INTERNATIONAL GmbH (Nürnberg), die beide im Bereich der Leistungselektronik tätig sind, unter einer neu gegründeten Holdinggesellschaft geschlossen. Danfoss wird die Mehrheit an der dänischen Holdinggesellschaft halten.
Das Joint Venture wird weltweit auf dem Gebiet der Leistungselektronik mit Schwerpunkt Halbleitermodule tätig sein. Mit einer bestehenden Belegschaft von mehr als 3.500 Leistungselektronik-Spezialisten wird das Joint Venture zu einem führenden Anbieter in diesem Bereich. Die Durchführung der Transaktion steht unter anderem noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die für die Fusionskontrolle zuständigen Behörden.
BEISSE & RATH berät die SEMIKRON International Dr. Fritz Martin GmbH & Co. KG bei der Transaktion. Tätig sind:
17.01.2023 | BEISSE & RATH verstärkt Nürnberger Standort mit Vincent Döbrich
Die Kanzlei Beisse & Rath baut ihr Beratungsangebot am Nürnberger Standort zum Jahreswechsel mit einem weiteren Partner aus. Vincent Döbrich schließt sich der mittelständischen Kanzlei als Partner mit Fokus auf Konfliktlösungund hierbei insbesondere Schiedsverfahren an.
Der 39-jährige wechselt zum 1. Januar 2023 von Rödl & Partner, wo er seit 2015 als Anwalt und seit 2020 als Partner in den Bereichen Konfliktlösung und Vertriebsrecht tätig gewesen ist. Davor beriet er seine Mandanten bei Beiten Burkhardt (jetzt Advant Beiten) als Anwalt für Konfliktlösung.
Vincent Döbrich führt für seine nationalen und internationalen Mandanten Prozesse in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten und ist als Parteivertreter und Schiedsrichter in Schiedsverfahren tätig. Der Fokus seiner Beratung liegt hierbei auf Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen, Haftungsstreitigkeiten (Berufsträger und Organe) und vertriebsrechtlichen Konflikten (v.a. Streitigkeiten aus der Beendigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen). Auch berät und vertritt der ausgebildete Wirtschaftsmediator seine Mandanten bei der außergerichtlichen Konfliktlösung.
So agierte Herr Döbrich in jüngster Vergangenheit u.a. als Parteivertreter in einer Post-M&A-Streitigkeit mit einem Streitwert von mehr als EUR 25 Millionen oder als Parteivertreter in einem internationalen DISSchiedsverfahren (Post-M&A) mit einem Streitwert von EUR 15 Millionen.
Im Jahr 2022 wird Vincent Döbrich vom Handelsblatt und Best Lawyers als einer der besten Anwälte Deutschlands im Rechtsgebiet Konfliktlösung geführt.
Am Nürnberger Standort von Beisse & Rath wird Herr Döbrich für die Bereiche Konfliktlösung und Vertriebsrecht verantwortlich sein.
Mit dem Wechsel von Herrn Döbrich bekräftigt Beisse & Rath den Anspruch, eine führende Kanzlei in Nordbayern und darüber hinaus zu sein, den Mandanten ein umfassendes, wirtschaftsrechtliches Beratungsangebot bieten zu können und vor allem den Bereich der Konfliktlösung auszubauen.
01.04.2021 | BEISSE & RATH berät den Hauptaktionär der Academy-Gruppe beim Verkauf an Finanzinvestor ECM
BEISSE & RATH berät den Hauptaktionär der Academy-Gruppe beim Verkauf der Academy-Gruppe an Finanzinvestor ECM. Die Transaktion wurde von der UBS Zürich als exklusiven financial M&A Advisor auf Seiten des Verkäufers begleitet.
Academy bietet Dienstleistungen für Fahrschulen, unter anderem in den Bereichen Abrechnungen, Factoring und Fahrlehrerausbildung an. Teil der Gruppe ist außerdem Dvpi, ein Betreiber von Aus- und Fortbildungsstandorten für Fahrlehrer in Frankfurt und Hamburg. Unter der Dachmarke Academy bietet die Dvpi zudem ein Franchisesystem für Fahrschulen in Deutschland an.
Der Verkäufer wurden bei der Transaktion rechtlich umfassend von BEISSE & RATH beraten, steuerlich durch Doberenz und Partner und Dr. Vaih & Partner sowie finanzaufsichtsrechtlich durch Starke Legal .
BEISSE & RATH hat die geschäftsführenden Gesellschafter im Rahmen des Unternehmensverkaufs umfassend rechtlich mit folgendem Team beraten: